28.11.2008
bka-gesetz: vom bundesrat vorerst gestoppt

wie erwartet wurde dem bka-gesetz heute im bundesrat die zustimmung versagt, so dass die 32 mitglieder des von der bundesregierung einberufenen vermittlungsausschuss womöglich am 19.12.2008 über einen kompromiss beraten werden. vertreter der cdu müssen derweil auf einen schnellen kompromiss hoffen, da bereits im januar im zuge der neuwahlen in hessen eine verschiebung der mehrheitsverhältnisse im bundesrat erwartet wird und infolge dessen eine zustimmung des bundesrates zum geplanten bka-gesetz als unwahrscheinlich gelten kann.

wichtig scheint nun, dass die landesverbände der spd weiterhin bei ihrer haltung bleiben, dem bka-gesetz in seiner jetzigen form nicht zuzustimmen und sich vorallem im vermittlungsausschuss nicht dadurch besänftigen lassen, dass die geplanten spähangriffe auf private computer bei gefahr in verzug nun doch von einem richter genehmigt werden müssen. im derzeitigen entwurf soll die sog. onlinedurchsuchung im falle einer gefahr in verzug auch auf anweisung des chef des bundeskriminalpolizeiamt durchgeführt werden, was einige landesverbände der spd ablehnen. aber selbst wenn es in diesem fall zu einer korrektur seitens  der cdu kommen sollte, bedeutet dies kein gewinn an freiheit, denn bekanntlich sind richter durch arbeitsüberlastung und fehlende kompetenz in fragen informationstechnischer systeme nicht in der lage jede einzelen anordnung umfassend zu prüfen und neigen eher zu ungeprüfter zustimmung.

sollten die landesverbände der spd in der frage des schutzes der privatsphäre und des schutzes des zeugnisverweigerungsrechts für anwälte und journalisten konsequent bleiben, kann aus jetziger sicht ein scheitern des bka-gesetzes als wahrscheinlich bezeichnet werden: offensichtlich erwartet selbst innenminister schäuble dieses scheitern seines eigenen projekts, denn er wies heute im bundesrat darauf hin, dass „auch auf der gegebenen rechtlichen grundlage die bundesrepublik deutschland ein sicheres land [ist]“.

19.11.2008
bka-gesetz: noch ist es nicht zu spät

nachdem nun klar scheint, dass sich im bundesrat keine mehrheit für das bka-gesetz findet, wird der bundesrat oder der bundestag in kürze die 32 mitglieder des vermittlungsausschusses einberufen. sollte es im vermittlungsausschuss dann zu änderungen am bisherigen beschluss kommen sieht das grundgesetz in artikel 77 vor, dass es zu einer erneuten abstimmung im bundestag kommen muss.

indes verkennt bundesinnenminister wolfgang schäuble die (dem wesen der demokratie immanente) eigenständigkeit von landesverbände und fordert im tagesspiegel-interview die gefolgschaft der spd landesverbände:

„Im Zuge der Föderalismusreform wurde beschlossen, auch dem Bundeskriminalamt eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu geben, die bisher nur Sache der Länderpolizeien ist. Wenn man dem BKA diese Befugnis geben will – und angesichts der Gefahren des internationalen Terrorismus ist das sinnvoll –, dann muss es die rechtlichen Instrumente dafür auch erhalten.“

was schäuble mit dieser argumentation meint ist die ergänzung des artikel 73 um den absatz 9a im zuge der großen verfassungsänderung im jahr 2006 – der damals eben auch die bundesländer zuggestimmt haben -, der da beschreibt, dass zur abwehr der gefahren des internationalen terrorismus durch das bundeskriminalpolizeiamt nun der bund die gesetze mit den befugnissen beschließen möge. massnahmen der polizeilichen gefahrenabwehr sind bis dato einzig den ländern in gestalt eigener polizeigesetze vorbehalten gewesen und schäuble glaubt mit verweis auf den artikel 73 abs. 9a nun also im sinne des grundgesetzes, also für den erhalt der freiheitlich demokratische ordnung zu handeln, vergisst dabei aber:

„Das Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste sowie die Dezentralisierung der Polizeibehörden zielten mithin darauf ab, einer solchen Entwicklung für die Zukunft vorzubeugen. Jegliche Zentralisierung staatlicher Exekutivgewalt, jegliche Vermengung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgabenfelder und Befugnisse birgt schließlich die Gefahr eines Machtmißbrauchs auf Kosten der Bürgerfreiheit – dies gilt auch für den heutigen Rechtsstaat. Wenn durch ungezügelten Datenaustausch zwischen den verschiedensten staatlichen Behörden, wenn den Geheimdiensten Zugriffsrechte auf die personenbezogenen Daten von Banken, von Telekommunikationsunternehmen, von Internetprovidern usw. ein geräumt werden, bleibt nicht nur der Datenschutz auf der Strecke. Das Trennungsgebot gerät zur bloßen Fassade, hinter der die die informationelle Einheit der Staatsgewalt und damit eine Totalerfassung der Bürger und Bürgerinnen vollzogen wird.“

(Quelle: Prof. Dr. Martin Kutscha in Stellungnahme des VDJ, 2001)

schäuble sollte darüberhinaus aber auch noch akzeptieren, dass zwar im zuge der verfassungsänderung die länder gesetzgeberische kompetenzen bei polizeilicher gefahrenabwehr an den bund übertragen haben, die ausgestaltung der einzelnen befugnisse deswegen keineswegs ebenfalls auf zustimmung bei den bundesländern stoßen muss.

es ist also erstmal nicht entschieden und den gegnern des bka-gesetzes bleibt also noch etwas zeit um im laufenden verfahren weitere abgeordnete vom nein zum bka-gesetz zu überzeugen. die abgeordneten, die noch überzeugt werden wollen, finden sich in der namensliste zur abstimmung.

12.11.2008
bka-gesetz: gefährdet demokratie – protest im bundestag

3 aktivisten des arbeitskreis vorratsdatenspeicherung haben heute am späten nachmittag friedlich gegen das geplante bka-gesetz protestiert und innenminister wolfgang schäuble während seiner rede im bundestag ein spruchband mit der aufschrift „bka-gesetz gefährdet demokratie“ entgegengehalten.

Protest gegen das BKA-Gesetz am 12.11.2008 im Deutschen Bundestag

proteste innerhalb des bundestages verstoßen gegen die hausordnung und ziehen – bei unterbrechung oder abbruch der sitzung – strafrechtliche konsequenzen nach sich. da nach kurzer zeit saaldiener den friedlichen protest beendeten und die bürgerrechtler der polizei des bundestages übergaben, musste die sitzung aber nicht unterbrochen werden. nun droht den bürgerrechtlern eine ordnungswidrigkeitsanzeige wegen verstoßes gegen die hausordnung des bundestages im zuge dessen ein bußgeld in höhe von bis zu 5000 euro verhängt werden kann.

die massiven proteste der letzten tage und die heutigen aktionen konnten aber nichts mehr bewirken, denn kurz nach dem vorfall wurde das bka-gesetz mit der mehrheit der regierungskoalition von spd und cdu/csu verabschiedet. bevor das gesetz aber am 01.01.2009 endgültig in kraft treten kann, bedarf es noch der zustimmung des bundesrates.

9.11.2008
bka-gesetz: spontandemo vor der zentrale in wiesbaden

mehrere dutzend bürgerrechtler und datenschützen aus dem gesamten bundesgebiet demonstrierten heute spontan vor der bka-zentrale in wiesbaden gegen das geplante bka-gesetz.

ccl by na (rka) 2.0

um den wahnsinn in form massiver grundrechtseingriffe – u.a. online-durchsuchung oder heimliche überwachung von privatwohnungen – und den damit verbundenen umbau des bundeskriminalamt zu einer art superpolizei noch zu stoppen, hatten zuvor mitglieder des arbeitskreis vorratsdatenspeicherung auf ihrem – ebenfalls in wiesbaden veranstalteten – strategiekongress zu dieser eildemo aufgerufen.

6.11.2008
bka-gesetz: wer kontrolliert wen & zur zukunft der demokratie

die große koalition hat sich also auf das neue bka-gesetz geeinigt. da dies aber noch zu verhindern ist (liebe abgeordnete) möchte ich es mir nicht nehmen lassen einen ansatz aus der modernen politischen theorie zu rezipieren:

neben der art des verfahrens (also wer ist beteiligt) und der form der entscheidungsfindung (mehrheitsregel) gibt es noch eine dritte wesentliche bedingung, die eine rechtsstaatliche demokratie (als was man die brd mithin bezeichnet) im bobbio’schen verständnis erfüllen muss: die freiheitsrechte müssen garantiert sein. also grundrechte wie meinungsfreiheit, pressefreiheit, versammlungsfreiheit, aber auch rechte wie „unschuldsvermutung“ „post- und fernmeldegeheimnis“, „unverletzlichkeit der wohnung“, „informationelle selbstbestimmung“ und „gewährleistung der vertraulichkeit und integrität informationstechnischer systeme“.

dem gegenwärtigen konstrukt bundesrepublik deutschland steht zwar (bekanntermaßen durch unsere stille zustimmung) das alleinrecht auf das gewaltmonopol zu, dem soll aber faktisch mit den genannten freiheitsrechten eine klare grenze gesetzt werden. nicht erst seit den anschlägen vom 11.september gibt es aber eine fatale entwicklung – gemeinhin als sicherheitsdiskurs bezeichnet – die immer erfolgreicher bobbios vorstellung von demokratie konterkariert.

sollte das geplante bka-gesetz mit maßnahmen wie online-durchsuchung und heimliche überwachung von wohnungen nächste woche im parlament abgesegnet werden, brechen buchstäblich die letzen dämme für den rechtsstaat. wohin das führen kann veranschaulicht bobbio anhand seiner erwiederungen zu der im jahr 1948 von pater dubarle geäußerten hypothese einer computer-kratie:

„wenn ich oben einige zweifel an der these geäußert habe, die computer-herrschaft könne die demokratie ›von unten‹ (der demokratie der regierten) förderlich sein, so habe ich keinerlei zweifel am dienst, den sie der demokratie ›von oben‹ (der der regierenden) zu leisten vermag. [...] kein antiker despot, kein absolutistischer monarch der frühen neuzeit, und wenn er sich mit tausenden spionen umgab, war jemals in der lage, all die informationen über seine untergebenen zu besitzen, die heute die demokratischste aller regierungen aus dem gebrauch der elektronischen datenverarbeitung ziehen kann. die alte frage, die das gesamte politische denken durchzieht, ›wer bewacht die wächter?‹, kann heute in der formulierung wiederholt werden: ›wer kontrolliert die kontrolleure?‹. wenn es nicht gelingen wird, auf diese frage eine angemessene antwort zu finden, dann ist die demokratie – verstanden als sichtbare regierung – verloren. in diesem falle handelte es sich weniger um ein nicht eingehaltenes versprechen als um eine entwicklungstendenz, die den prämissen der demokratie zuwiederlief: um die tendenzen, die nicht zur maximalen kontrolle der macht durch die bürger hinführt, sondern im gegenteil zur maximalen kontrolle der untertanen seitens der macht.“¹

¹ bobbio, norberto in: die zukunft der demokratie, s. 23, 1988, rotbuch verlag berlin