ein findiger zeitgenosse (sicherlich kein datenschützer ;) hat heute die offizielle webseite des bundesinnenminister dr. wolfgang schäuble umgestaltet und prominent einen link zu den informationsseiten der datenschützer des arbeitskreis vorratsdatenspeicherung platziert. die gestaltung lässt zwar leider etwas zu wünschen übrig und schöner wäre www.ak-vorrat.de als link, jedoch ist die aktion an sich schon sehr gelungen: wer sich über herrn schäuble informieren will bekommt den link zu kritischen punkten frei haus mitgeliefert.


bisher konnte man die kostenlose tv-software zattoo nutzen, ohne großartig informationen über sich preisgeben zu müssen – wozu auch. als ich irgendwann mitte 2008 zattoo installiert habe, wollte man lediglich eine mail und ein passwort von mir wissen, damit das streaming der (überwiegend öffentlich-rechtlichen) fernsehkanäle funktioniert. damit ist nun schluss: wenn ich zattoo starte erscheint im player anstelle der sonst üblichen werbung ein hinweis, der mit dem satz beginnt „zattoo möchte dich besser kennenlernen.“ gefolgt von einem link „bitte erzähl uns hier ein bisschen mehr über dich.“. dem link folgend landet man auf einer seite, auf der eine unmenge an persönlichen daten abgefragt. auf dieser seite einleitend gibt zattoo sogar ganz offen zu, dass es „für werbende [nützlich ist], mehr über die nutzer zu wissen, denn dann können sie sicher sein, dass ihre werbung auch an die richtige zielgruppe gelangt“. abgefragt werden neben name, geburtsdatum, geschlecht aber auch noch detaillierte informationen: zum einkommen, bildungsgrad, einkaufverhalten, sehgewohnheiten, hobbies. alles verpflichtent.

da ich es bisher unterlassen, die gewünschten angaben zu machen, bleibt zattoo für mich bisher abgeschaltet und dies, obwohl zattoo bis auf das streaming keinerlei sonstige leistung erbringt.
3 punkte erwecken m.e. den eindruck, dass es sich bei zattoo nicht nur um eine einfache software zum empfangen von fernsehsendern handelt, sondern vielmehr um eine softwareentwicklung zur (nicht-anonymen) erforschung des fernsehverhaltens im internet (ob nun von der deutschen gebühreneinzugzentrale, anderen institutionen, unternehmen oder datenkraken sei ersteinmal dahingestellt): 1. zattoo verlangt für einfaches streaming eindeutig zu viele persönliche daten, 2. zattoo weist in den eigenen faq´s daraufhin, dass beim installieren der software eine trojaner-meldung erscheinen könnte und beruhigt anschließend mit der bemerkung, dass „zattoo [...] mit den herstellern von antivirusprogrammen zusammen [arbeitet], um die automatische unterscheidung des zattoo-players von malware zu unterstützen.“ und 3. sind auch zattoo´s datenschutzbedingungen überaus kritisch zu beurteilen. überdies ist es auch höchst merkwürdig, dass zattoo so offen darauf hinweist, im sinne effizienter werbevermaktung alles über die eigenen user erfahren zu wollen.
ich appelliere daher an zattoo, die unglaubliche datensammelei einzustellen und die bisherige freie verfügbarkeit wieder zu gewährleisten. kein anderer anbieter von unentgeltlichen digitalen angeboten hat es sich bisher erlaubt, die eigenen angebote bis zur herausgabe zahlreicher persönlicher daten einzustellen, also quasi das abhängigkeitsverhältnis der user ausgenutzt um sensible details von diesen zu „erspressen“.
während eine entscheidung des bundesverfassungsgerichts zur vorratsdatenspeicherung, die seit anfang 2009 nun auch im internet und für die mailkommunikation gilt, noch aussteht, schreitet die bundesregierung zielstrebig auf dem eingeschlagenen weg hin zur überwachungsgesellschaft voran:
„Das Kabinett hat am 14.1.2009 den Entwurf des Bundesinnenministeriums eines “Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes” beschlossen. Der letzte Artikel dieses Gesetzentwurfs betrifft indes entgegen der Gesetzesbezeichnung nicht die “Informationstechnik des Bundes”, sondern sämtliche Anbieter von Telemedien. Als neuer § 15 Abs. 9 soll danach in das Telemediengesetz eingefügt werden: “Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Abs. 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.” Der unbestimmte Wortlaut dieses Vorschlags leistet einer Auslegung Vorschub, wonach sämtliche Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig berechtigt wären, das Surfverhalten ihrer Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. Es dürfte nämlich nie auszuschließen sein, dass diese Daten einmal zum “Erkennen” denkbarer zukünftiger “Störungen” “erforderlich” sein könnten. Damit würde zur potenziell unbegrenzten und unbefristeten Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet ermächtigt, zur Vorratsdatenspeicherung im Internet. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden (§§ 15 Abs. 5 Satz 4, 14 Abs. 2 TMG).“
Quelle: Patrick Breyer: Bundesregierung plant anlasslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet, in: MMR Editorial 2/2009, http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=mmr.30