wie erwartet wurde dem bka-gesetz heute im bundesrat die zustimmung versagt, so dass die 32 mitglieder des von der bundesregierung einberufenen vermittlungsausschuss womöglich am 19.12.2008 über einen kompromiss beraten werden. vertreter der cdu müssen derweil auf einen schnellen kompromiss hoffen, da bereits im januar im zuge der neuwahlen in hessen eine verschiebung der mehrheitsverhältnisse im bundesrat erwartet wird und infolge dessen eine zustimmung des bundesrates zum geplanten bka-gesetz als unwahrscheinlich gelten kann.
wichtig scheint nun, dass die landesverbände der spd weiterhin bei ihrer haltung bleiben, dem bka-gesetz in seiner jetzigen form nicht zuzustimmen und sich vorallem im vermittlungsausschuss nicht dadurch besänftigen lassen, dass die geplanten spähangriffe auf private computer bei gefahr in verzug nun doch von einem richter genehmigt werden müssen. im derzeitigen entwurf soll die sog. onlinedurchsuchung im falle einer gefahr in verzug auch auf anweisung des chef des bundeskriminalpolizeiamt durchgeführt werden, was einige landesverbände der spd ablehnen. aber selbst wenn es in diesem fall zu einer korrektur seitens der cdu kommen sollte, bedeutet dies kein gewinn an freiheit, denn bekanntlich sind richter durch arbeitsüberlastung und fehlende kompetenz in fragen informationstechnischer systeme nicht in der lage jede einzelen anordnung umfassend zu prüfen und neigen eher zu ungeprüfter zustimmung.
sollten die landesverbände der spd in der frage des schutzes der privatsphäre und des schutzes des zeugnisverweigerungsrechts für anwälte und journalisten konsequent bleiben, kann aus jetziger sicht ein scheitern des bka-gesetzes als wahrscheinlich bezeichnet werden: offensichtlich erwartet selbst innenminister schäuble dieses scheitern seines eigenen projekts, denn er wies heute im bundesrat darauf hin, dass „auch auf der gegebenen rechtlichen grundlage die bundesrepublik deutschland ein sicheres land [ist]“.